Kurz zusammengefasst: Bei Verlust gilt: erst gründlich suchen, dann den Akustiker informieren. Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, den Ersatz erneut mit dem gesetzlichen Festbetrag zu bezuschussen, ein bei der Erstanschaffung gezahlter Eigenanteil wird allerdings wieder fällig. Nötig ist eine neue ohrenärztliche Verordnung mit Verlust-Vermerk, den Rest wickelt der Akustiker ab, für die Wartezeit gibt es dort in der Regel Leihgeräte.

Schritt 1: Suchen, am besten systematisch

Aus der Praxis: Die meisten verlorenen Hörgeräte finden sich wieder an. Suche dort, wo Geräte typischerweise verloren gehen: Jacken- und Hosentaschen, Auto, rund um Mütze, Schal und Maske. Frage in den Geschäften nach, in denen du vorher warst, oft wurden die Geräte dort gefunden und aufbewahrt.

Schritt 2: Akustiker und gegebenenfalls Versicherung informieren

Bleibt die Suche erfolglos, informiere auf jeden Fall deinen Akustiker, er kennt deine Versorgung und startet den Ersatzprozess. Hast du eine private Absicherung, etwa über die Hausratversicherung, melde den Verlust auch dort. Wichtig zu wissen: Ob Hörgeräte in die Hausratversicherung aufgenommen werden können, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und sollte individuell geklärt werden, am besten bevor etwas passiert.

Schritt 3: Neue Verordnung und Kassenersatz

Für den Ersatz braucht es zwingend eine neue Verordnung vom Ohrenarzt, auf der vermerkt ist, dass das linke, das rechte oder beide Hörgeräte verloren gegangen sind. Diese Verordnung reicht der Akustiker bei der Krankenkasse ein. Die Kasse muss den Ersatz genehmigen und erneut mit dem gesetzlichen Festbetrag bezuschussen, dazu ist sie verpflichtet. Du erhältst einen gleichwertigen Ersatz, im Regelfall exakt die Geräte, die du vorher hattest. Zwei Dinge solltest du wissen: Ein bei der Erstanschaffung gezahlter Eigenanteil wird wieder fällig. Und die 6-Jahres-Frist bis zur nächsten Neuversorgung startet mit den Ersatzgeräten neu.

Die Wartezeit überbrücken

Die meisten Akustiker, wie auch wir im Fachgeschäft, stellen für die Zeit bis zur Lieferung Leihgeräte zur Verfügung. Das handhabt zwar jeder Betrieb selbst, üblich ist es aber praktisch überall, frage einfach danach.

Vorbeugen ist einfacher

Die häufigsten Verlust-Momente sind das Abnehmen von Brille, Mütze und Maske. Wie du dabei richtig vorgehst, steht in unserem Brillen-Ratgeber. Und ein fester Platz für die Geräte, etwa ein Etui für unterwegs und die Ladestation zu Hause, verhindert das klassische "irgendwo abgelegt".

Häufige Fragen

Kann ich mich gegen den Eigenanteil versichern? Manche Akustiker bieten dafür Versicherungen an, wir selbst nicht. Alternativ die Hausratversicherung prüfen, ob Hörgeräte aufgenommen werden können, das ist individuell verschieden.

Nur ein Gerät ist weg. Bekomme ich trotzdem Ersatz? Ja. Die Verordnung vermerkt dann, welche Seite verloren ging. Ersetzt wird genau diese.

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